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BDL: Koalition verpasst Chance für mehr Tariffrieden im Luftverkehr

Archivmeldung vom 22.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
BDL
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Foto: Urheber
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) hat den Beschluss des Tarifeinheitsgesetzes als einen ersten Schritt zur Stärkung der Befriedungs- und Ordnungsfunktion von Tarifverträgen begrüßt: "Allerdings wird die Chance vertan, auch für den Luftverkehr wirkungsvolle Regeln für mehr Tariffrieden zu schaffen", sagte BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow am Freitag.

Das Tarifeinheitsgesetz stelle Regeln auf, die sogenannte Tarifkollisionen, also den Aufschaukelungswettbewerb mehrerer unterschiedlicher Gewerkschaften, verhindern soll. Alle wesentlichen Streiks der letzten Jahre im Luftverkehr seien aber nicht auf solche Tarifkollisionen zurückzuführen. Vielmehr sei der Tarif-Unfrieden im Luftverkehr vor allem eine Folge der Struktur des Luftverkehrs: Jeder Tarifkonflikt in einem der am Luftverkehr beteiligten Einzelunternehmen oder bei mitwirkenden Dienstleistern der öffentlichen Hand könne jedes Mal nahezu den kompletten Luftverkehr lahmlegen. "Deswegen brauchen wir für diesen speziellen Bereich der kritischen Verkehrsinfrastruktur Regeln für Tarifkonflikte."

Nach Ansicht des BDL sind dies vor allem Ankündigungsfristen und eine vorgeschaltete Schlichtung. "Damit wird in keiner Weise das Streikrecht in Frage gestellt. Es würde lediglich die Bestimmung, dass ein Streik nur die `Ultima Ratio`, also das letzte Mittel, sein sollte, mit Leben gefüllt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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