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Dobrindt rechnet mit Scheitern von Wahlrechtsreform vor Gericht

Archivmeldung vom 27.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Alexander Dobrindt (2023)
Alexander Dobrindt (2023)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition geht CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt davon aus, dass die Richter das Gesetz kippen werden.

"Wir haben in Karlsruhe gegen diese Wahlrechtsmanipulation der Ampel geklagt und erwarten die notwendigen Entscheidungen des Verfassungsgerichts, damit das Ampel-Wahlrecht bei der Bundestagswahl keine Anwendung findet", sagte der CSU-Politiker dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagausgaben).

"Die Ampel hat das Wahlrecht dreist zu ihren Gunsten manipuliert, das ist eine Respektlosigkeit gegenüber dem Wählerwillen und der Demokratie an sich." Dobrindt sprach von einer "Wahlrechtsmanipulation" der Ampel, die bewusst darauf angelegt sei, "zwei Parteien möglichst aus dem Bundestag zu verdrängen". Zudem werde wird "die Erststimme entwertet und der Wählerwille in den Wahlkreisen ignoriert", so der CSU-Politiker.

Die Wahlrechtsreform sieht vor, dass es künftig keine Überhangs- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Bislang entstehen diese, wenn Parteien mehr Direktmandate durch die Erststimmen erhalten, als ihnen proportional zu den Erststimmen zustehen würden. Mit ihrem Wegfall will die Regierungskoalition ein weiteres Anwachsen des Parlaments verhindern. Die Neuregelung könnte nun allerdings zur Folge haben, dass Erstplatzierte Kandidaten in Wahlkreisen nicht in den Bundestag einziehen, wenn ihre Partei nicht ausreichend Zweitstimmen erhalten hat. Auch die Grundmandatsklausel, die bislang bei drei Direktmandaten auch dann den Einzug in den Bundestag garantierte, wenn eine Partei unter der Fünfprozenthürde geblieben ist, soll wegfallen.

Die Union hatte als Gegenentwurf ein sogenanntes "Grabenwahlsystem" vorgeschlagen, bei dem Erst- und Zweitstimme getrennt betrachtet werden. Dieser Vorschlag stieß jedoch bei anderen Parteien im Bundestag auf Gegenwind, da sie darin eine Bevorteilung der Union sahen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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