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NRW-Justizminister für Pflichtversicherung von Elementarschäden

Archivmeldung vom 15.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Peter Biesenbach (2019)
Peter Biesenbach (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach der Flutkatastrophe im Juli mit starken Zerstörungen auch in Nordrhein-Westfalen spricht sich Landesjustizminister Peter Biesenbach (CDU) für eine verpflichtende Elementarschadenversicherung aus. "Während der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister werden wir uns jetzt erneut mit der Frage einer Pflichtversicherung für Elementarschäden befassen", sagte Biesenbach dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Er sei zuversichtlich, "dass der Vorstoß Unterstützung finden wird", so Biesenbach. Er halte eine solche Regelung mittlerweile für erforderlich.

Die Opposition im Düsseldorfer Landtag begrüßte die Ankündigung des Ministers. "Viele Bürgerinnen und Bürger haben im Hochwasser alles verloren. Eine Elementarschadenversicherung würde vielen Menschen in dieser Situation helfen", sagte SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty. Verena Schäffer, Fraktionsvorsitzende dem Grünen, sagte: "Durch die Klimakrise werden immer häufiger Extremwetterereignisse auftreten. Es braucht deshalb eine Neuregelung, die mehr Verbindlichkeit schafft und eine flächendeckende, bezahlbare Absicherung auch in Risikogebieten ermöglicht." Deshalb müsse die Elementarschadenversicherung "zum Standard" werden.

Die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden war 2017 an verfassungsrechtlichen Bedenken gescheitert. Die Justizminister der Länder befürchteten, eine solche Pflicht könnte Grundrechte einschränken, insbesondere das Grundrecht Einzelner, Verträge abzuschließen beziehungsweise nicht abzuschließen.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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