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Erbschaftsteuer: CSU-Fraktion für Klage und höhere Freibeträge

Archivmeldung vom 25.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Josef Zellmeier
Josef Zellmeier

Bild: Josef Zellmeier

Freibeträge erhöhen und Erbschaftsteuer regionalisieren - dafür setzt sich die CSU-Fraktion morgen per Dringlichkeitsantrag im Plenum ein. Konkret wird damit die Klage der Staatsregierung beim Bundesverfassungsgericht unterstützt. Die nach Meinung der Fraktion längst überfälligen Anpassungen sollen mit einer Normenkontrollklage beim Gericht durchgesetzt werden. Damit könnte Bayern für sich die Freibeträge erhöhen und an die bundesweit höchsten Immobilienpreise anpassen.

Seit Jahresbeginn müssen die Immobilienwerte neu festgesetzt und künftig für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt werden. Dies führt zu höheren Immobilienwerten und somit auch höheren Erbschaftssteuerzahlungen.

Dazu Josef Zellmeier, finanzpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion:

"Es kann nicht sein, dass Erben alleine wegen der Steuerbelastung das Elternhaus verkaufen müssen. Die Blockade des Bundes gegen eine gerechte Anpassung der Freibeträge kann nur durch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gelöst werden."

Der Dringlichkeitsantrag wird heute im Plenum verabschiedet.

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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