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Abgeordnetenbestechung: Unions-Fraktion lässt Seehofer abblitzen

Archivmeldung vom 10.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Horst Seehofer
Horst Seehofer

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Sechs Wochen vor der Bundestagswahl bahnt sich in der Union ein Streit über die Bekämpfung von Korruption in der Politik an: Die Unions-Fraktionsführung im Bundestag ging demonstrativ auf Distanz zu Forderungen von CSU-Chef Horst Seehofer, Deutschland müsse die Uno-Konvention gegen Korruption ratifizieren und zuvor das deutsche Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung verschärfen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU) sagte der "Berliner Zeitung" (Wochenendausgabe), für schärfere nationale Regeln brauche es "überzeugende rechtliche Lösungen". Mit Blick auf die Freiheit des Mandats und die Verpflichtung des Gesetzgebers, Strafrechtsnormen so konkret wie möglich zu formulieren, bestünden in der Fraktion hier "nach wie vor erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken". Grosse-Brömer ergänzte: "Unsere Bemühungen in der Sache dauern aber an." Seehofer hatte zuvor in einem Interview die Forderung erhoben, dass sich Deutschland den internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption anschließen und die einschlägige Uno-Konvention ratifizieren solle. Es sei "nicht imagefördernd", dass dies bisher nicht geschehen ist. Die Uno-Konvention gegen Korruption stammt aus dem Jahr 2003, der Bundestag hat bis heute aber nicht zugestimmt. Zuvor müssten die deutschen Regelungen zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung weiter gefasst werden. Die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag war dazu bisher nicht bereit. Erst im Juni hatten CDU, CSU und FDP einen entsprechenden Vorstoß der Opposition gestoppt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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