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Wohngelderhöhung tritt Anfang 2021 in Kraft

Archivmeldung vom 29.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Zum 1. Januar 2021 tritt die Zweite Wohngeldnovelle in Kraft, die eine Erhöhung des Wohngeldes für über eine Million Wohngeldempfänger vorsieht. Das Wohngeldvolumen wird insgesamt um zehn Prozent - rund 120 Millionen Euro jährlich – erhöht, teilte das Bundesinnenministerium am Dienstagnachmittag mit.

Ein Zwei-Personen-Haushalt erhält damit durchschnittlich zwölf Euro mehr Wohngeld pro Monat. Die Wohngelderhöhung ist Teil des von der Bundesregierung im Oktober 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030, das eine CO2-Bepreisung im Gebäudebereich vorsieht.

Sie trägt dazu bei, höhere Heizkosten, die durch die CO2-Bepreisung entstehen, für Haushalte mit niedrigem Einkommen auszugleichen. "Klimaschutz und bezahlbare Mieten dürfen kein Widerspruch sein. Mit der bereits zweiten Wohngelderhöhung dieses Jahr stellen wir für über eine Million Bürgerinnen und Bürger sicher, dass die Mieten bezahlbar bleiben, auch wenn sich die Heizkosten durch die CO2-Bepreisung verteuern", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Mit der CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme wird zum 1. Januar 2021 ein zentrales Element des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung umgesetzt. Die CO2-Bepreisung ist dabei aus Sicht der Bundesregierung ein geeigneter Weg, um Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen. Im Klimaschutzprogramm ist vorgesehen, die zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger zurückzugeben. Um Wohngeldhaushalte gezielt bei den Heizkosten zu entlasten, wird daher das Wohngeldvolumen, das Bund und Länder gemeinsam je zur Hälfte aufbringen, erhöht. Die Entlastung erfolgt in Form einer CO2-Komponente, die – gestaffelt nach Haushaltsgröße – als Zuschlag zur Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht, und so zu einem höheren Wohngeld führt.

Durch die CO2-Komponente werden nicht nur die bisherigen Wohngeldhaushalte, sondern auch weitere Haushalte erstmalig einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Das Wohngeld wird damit zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode verbessert. Bereits seit der Wohngeldreform zum 01. Januar 2020 erhält ein 2-Personen-Haushalt durchschnittlich rund 45 Euro mehr Wohngeld pro Monat. Mit dem Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz wird das Wohngeld zum 01. Januar 2021 nun erneut erhöht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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