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Schäuble schießt gegen das Betreuungsgeld

Archivmeldung vom 01.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Wolfgang Schäuble Bild: Armin Kübelbeck / wikipedia.org
Dr. Wolfgang Schäuble Bild: Armin Kübelbeck / wikipedia.org

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat massive Bedenken gegen den von Familienministerin Kristina Schröder (beide CDU) vorgelegten Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld angemeldet. In einer Stellungnahme, die der Tageszeitung "Die Welt" vorliegt, pocht das Finanzministerium darauf, die neue Geldleistung erst ab August 2013 zu gewähren und nicht, wie von Schröder geplant, schon zum Jahresbeginn. Außerdem müsse der gleichzeitige Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld verhindert werden, fordert Schäuble.

Nach Schröders Plänen könnte es im 13. und 14. Lebensmonat einen solchen doppelten Bezug geben. Denn das Elterngeld wird als Lohnersatzleistung maximal 14 Monate gewährt. Das Betreuungsgeld soll aber schon ab dem 1. Geburtstag des Kindes fließen. "Ein doppelter Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld sollte ausgeschlossen werden", heißt es in dem Schreiben an das Familienministerium. Ansonsten käme es zu einer "Doppelförderung".

Das Finanzressort hält es zudem für problematisch sicherzustellen, dass nur diejenigen Eltern das Betreuungsgeld erhalten, die tatsächlich keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen. Schröder müsse erläutern, wie dies nachgewiesen und kontrolliert werden könnte. Der Gesetzentwurf befindet sich seit Wochenbeginn in der Ressortabstimmung.

Am kommenden Mittwoch soll das Bundeskabinett grünes Licht geben. Nach den Plänen der Familienministerin soll ab 1. Januar 2013 allen Eltern, die keinen staatlich subventionierten Betreuungsplatz in einer Krippe oder in der Tagespflege für ihre einjährigen Kinder beanspruchen, ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro gezahlt werden. Bei Hartz-IV-Empfängern wird die neue Familienleistung auf die Unterstützung angerechnet. Ab 2014 zahlt der Staat dann 150 Euro und gewährt die Leistung auch den Eltern von Zweijährigen.

Das Finanzministerium moniert darüber hinaus, dass Schröders Entwurf eine Härtefallregel vorsieht. So soll das Betreuungsgeld auch dann gewährt werden, wenn vorübergehend - etwa wegen Krankheit der Mutter - ein Krippenplatz in Anspruch genommen wird. "Dies entspricht nicht dem Ansatz des Gesetzes", bemängelt das Finanzministerium. Das Gleiche gelte für die von Schröder vorgesehene Gewährung des Betreuungsgeldes während der Kita-Eingewöhnung des Kindes.

Schwerwiegend ist noch ein weiterer Hinweis des Schäuble-Hauses: Man habe "Bedenken, ob es sich um ein zustimmungsfreies Gesetz handelt", heißt es in dem Schreiben. Im Klartext: Das Finanzministerium vermutet, dass die Regierung zur Einführung des Betreuungsgeldes die Zustimmung des Bundesrates benötigt. Da die Koalition in der Länderkammer keine Mehrheit hat und die Opposition das Vorhaben kategorisch ablehnt, dürfte das Projekt tot sein, sollte sich Schäuble mit diesen Bedenken recht behalten.

Mit Schäuble stellt sich nun ein weiteres Kabinettsmitglied gegen die Pläne der Familienministerin. Auch die FDP-Minister machen keinen Hehl daraus, dass für sie das Projekt keine Herzensangelegenheit ist. Allerdings wollen es die Liberalen der Union überlassen, das Betreuungsgeld entweder zu retten oder aber zu begraben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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