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Lammert regt Verankerung des Wahlrechts in der Verfassung an

Archivmeldung vom 01.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Norbert Lammert, 2011 Bild: Deutscher Bundestag / Melde / de.wikipedia.org
Norbert Lammert, 2011 Bild: Deutscher Bundestag / Melde / de.wikipedia.org

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat eine verfassungsrechtliche Klarstellung des Wahlrechts in der Verfassung angeregt. "Je nach Größe des Bundestages nach den nächsten Wahlen wird das ein Thema werden", sagte Lammert im Gespräch mit der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" voraus.

Für ihn sei es "nicht unproblematisch, dass wir in der Verfassung inzwischen manche zweit- oder drittrangige Fragen geregelt haben, während eine für das politische System so herausragende Frage wie das Wahlsystem nicht in der Verfassung geregelt ist", erklärte Lammert. Deshalb kämen ihm auch "manche Empfehlungen des Verfassungsgerichtes ein bisschen erstaunlich vor, weil es für sie zweifellos beachtliche Argumente gibt, die sich aber nicht in der Verfassung finden", merkte der Parlamentspräsident an.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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