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Kosten der EU-Abgeordnetenpensionen steigen auf 376,8 Millionen Euro

Archivmeldung vom 03.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Kosten der EU-Abgeordnetenpensionen sind auf 376,8 Millionen Euro gestiegen. Wie die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf Berechnungen des EU-Parlaments berichtet, beliefen sich die Ansprüche der Parlamentarier und ihrer Hinterbliebenen bereits Ende 2010 auf 376,8 Millionen Euro. Danach kostet allein die erst 2009 neu eingeführte kostenlose Pension aller EU-Abgeordneten die Steuerzahler in Zukunft 152,2 Millionen Euro. Die Abgeordneten erhalten für jedes Mandatsjahr einen Pensionsanspruch von 3,5 Prozent einer Monatsdiät (derzeit rund 7.950 Euro). Die Höchstpension beträgt circa 5.500 Euro.

Noch dramatischer ist dem Bericht zufolge die Situation im 2009 geschlossenen ehemaligen freiwilligen Pensionsfonds der EU-Abgeordneten, der nach Fehlspekulationen in die Schieflage geraten ist. Das rechnerische Defizit des Fonds hat sich innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt - von 84,5 auf 179 Millionen Euro. Ende 2010 hatten noch 704 aktive oder ehemalige Abgeordnete Ansprüche auf Leistungen aus dem Fonds. Völlig unklar ist, wer die Kosten tragen muss.

Der Haushaltsexperte im EU-Parlament, der österreichische EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser, sagte dem Blatt: "Der Steuerzahler darf für diese Luxus-Pension nicht zur Kasse gebeten werden, sonst zahlt er doppelt. Einmal für die Verluste des freiwilligen Pensionsfonds und einmal für die 2009 eingeführte Pension."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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