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Schwesig will Prostituiertenschutzgesetz verschärfen

Archivmeldung vom 11.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Manuela Schwesig Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Manuela Schwesig Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) hat ihren Gesetzentwurf für das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz auf Drängen der Unionsfraktion erneut verschärft. Vor allem die Regeln für Sexarbeiter werden strenger, berichtet der "Spiegel". So sollen Prostituierte direkt mit einem Bußgeld belegt werden, wenn sie ihre Anmeldebestätigung nicht vorweisen können.

Im ersten Entwurf aus Schwesigs Hause hatte es noch geheißen, dass die Verstöße "beharrlich" sein müssten, um als Ordnungswidrigkeit geahndet werden zu können. Anders als bislang geplant soll auch "Gelegenheitsprostitution" unter das neue Gesetz fallen.

Die Unionsfraktion hatte befürchtet, dass das Milieu diese sonst als Schlupfloch nutzen könnte. Außerdem müssen die Sexarbeiter ihre verpflichtenden Beratungsgespräche mit staatlichen Behörden führen, schreibt der "Spiegel" weiter. Schwesig hatte vorgeschlagen, dass die Landesregierungen auch privat organisierte Fachstellen für die Beratung einsetzen können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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