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NRW-Justizminister für Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Archivmeldung vom 30.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Peter Biesenbach (2019)
Peter Biesenbach (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vor dem Start der Justizministerkonferenz am Mittwoch macht sich der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden stark. "Die verheerende Hochwasserkatastrophe 2021 hat gezeigt, dass wir es mit einer neuen Dimension von Schäden zu tun haben", sagte er dem "Handelsblatt".

Biesenbach weiter: "Ich halte es für erforderlich, hierauf nicht nur mit präventiven Schutzmaßnahmen, sondern auch mit einer Pflichtversicherung für Elementarschäden bei Wohngebäuden zu reagieren." Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hatte die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Pflichtversicherung zuletzt "ergebnisoffen" geprüft.

Mit dem Bericht werden sich die Justizminister auf der anstehenden Frühjahrskonferenz befassen. Überschwemmungen oder Erdrutsche sind nicht in der gewöhnlichen Wohngebäudeversicherung enthalten, mit der sich Hauseigentümer gegen Sturm, Hagel oder Blitzschlag absichern. Nach Zahlen der Versicherungswirtschaft nimmt weniger als die Hälfte der 17 Millionen Hausbesitzer einen Elementarschadenschutz hinzu. "Hier klafft eine große Versicherungslücke, in die der Staat im Notfall mit öffentlichen Geldern einspringen muss", sagte Biesenbach. Nach dem Willen Biesenbachs würde diese Versicherungslücke mit einer gesetzlichen Pflichtversicherung geschlossen. Daneben gebe es einen sehr kleinen Teil von Bestandsgebäuden, die wegen ihrer besonders gefährdeten Lage nur gegen sehr hohe Prämien zu versichern wären. Biesenbach fordert: "Auch hier muss der Gesetzgeber ebenfalls eine Lösung anbieten, damit die Eigentümer solcher Gebäude nicht ohne Versicherungsschutz gegen existenzgefährdende Gefahren für ihre Gebäude alleine gelassen werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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