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Fast 1650 Enteignungsverfahren im Straßenbau seit 2009

Archivmeldung vom 13.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Seit der Übernahme des Bundesverkehrsministerium durch CSU-Politiker im Jahr 2009 hat es bundesweit 1647 Enteignungsverfahren gegeben, um Bürger und Unternehmen zu enteignen, denen Grundstücke gehören, die für ein Projekt im Bundesfernstraßenbau gebraucht werden. 448 dieser Verfahren wurden bisher abgeschlossen.

Das geht aus einer Regierungsantwort des Ministeriums auf eine Grünen-Anfrage hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. Die meisten Verfahren gab es mit 159 im Jahr 2015; gefolgt von 153 Enteignungsverfahren im laufenden Jahr - in keinem Jahr gab es seither weniger als mindestens 108 Enteignungsverfahren . Die Enteignungen werden mit Paragraf 19 des Bundesfernstraßengesetzes begründet, nach dem Enteignung zulässig ist, "soweit sie zur Ausführung eines festgestellten oder genehmigten Bauvorhabens notwendig" und entsprechend Artikel 14 des Grundgesetzes zum Wohle der Allgemeinheit sind - wie eben eine Verkehrsverbindung, die allen Bürgern nutzen soll. Zur Höhe der Entschädigungen konnte das Ministerium auf Anfrage keine Angaben machen.

Der Grünen-Haushaltspolitiker Sven-Christian Kindler forderte von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ein Straßenbau-Moratorium. "Für neue, überflüssige Straßen werden im Auftrag des CSU-Verkehrsministerium reihenweise Bauern, Mittelständler und Privatleute enteignet. Seit Jahren stellt die CSU den Enteignungsminister der Bundesregierung", sagte Kindler dem Tagesspiegel. "Wenn die Straßenbaulobby ruft, ist der CSU der Schutz des Privateigentums schnurzegal." Deutschland brauche in Zeiten der Klimakrise und angesichts des dichtesten Straßennetzes in Europa keine neuen Straßen mehr. Scheuer solle alle Enteignungsverfahren schleunigst beenden. "Geht es aber um die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne, die ihre Marktmacht für Preistreiberei ausnutzen, heulen CDU und CSU laut auf. Das ist scheinheilig", meinte Kindler mit Blick auf das Berliner Volksbegehren. "Die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne kann eine Möglichkeit zu sein, um Missbrauch und Spekulationen mit Wohnraum zu unterbinden und für faire Mieten zu sorgen."

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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