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CSU droht mit Blockade des Bildungspakets für Hartz-IV-Kinder

Archivmeldung vom 18.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Ursula von der Leyen / Bild: ursula-von-der-leyen.de
Ursula von der Leyen / Bild: ursula-von-der-leyen.de

Die CSU hat mit einer Blockade des Bildungspakets für Kinder von Hartz-IV-Eltern gedroht. Auch nach Fertigstellung des Referentenentwurfes für das Kinder-Bildungspaket wirft Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) "die Gefährdung einer zeitgerechten und bürokratiearmen Umsetzung von Kinderchancen" vor.

Frau Haderthauer (CSU) sagte der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) mit Blick auf die für Mittwoch anstehende Befassung des Bundskabinetts mit dem Vorhaben: "Auch im aktuellen Entwurf legt sich das Bundesarbeitsministerium faktisch auf ein Gutscheinverfahren fest, da die einzige Alternative ein Bürokratiemonster ist, das wie die Gutscheinlösung gesonderte Leistungsvereinbarungen zwischen Jobcentern und Anbietern voraussetzt. Am Mittwoch muss das Bundeskabinett eine konsensfähige Lösung verabschieden, weil die Zeit immer knapper wird.

Deshalb muss im Gesetzentwurf gleichberechtigt die bürokratiearme und diskriminierungsfreie Direktabrechnung ohne gesonderte Leistungsvereinbarung etabliert werden. Anderenfalls gibt es eine Zustimmung der CSU nicht", forderte Haderthauer. Die im Gesetzentwurf von Frau von der Leyen gewählte Bildungsförderung führe "zu einer Diskriminierung in Reinkultur", weil Kinder arbeitssuchender Eltern nur spezielle Leistungsanbieter auswählen dürften, die mit dem Jobcenter zuvor eine gezielte Vereinbarung getroffen hätten. "Die Zustimmung der CSU steht unter der Bedingung, dass im Gesetz, gleichberechtigt die bürokratiearme, undiskriminierende Direktabrechnung etabliert wird, die wir im Koalitionsausschuss vereinbart haben. Der Hilfeempfänger geht zum Leistungsanbieter seiner Wahl, und das Jobcenter überweist im Rahmen des Budgets des Hilfeempfängers und Prüfung der Zweckbindung - zum Beispiel Fußballverein ja, NPD nein - den Teilnahmebeitrag", so Frau Haderthauer.

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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