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Bayern verlängert Frist für Grundsteuer-Erklärung

Archivmeldung vom 31.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Immoblienbewertung als Grundlage der Grundsteuer (Symbolbild)
Die Immoblienbewertung als Grundlage der Grundsteuer (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bayern verlängert auf eigene Faust die Abgabefrist für die Grundsteuer-Erklärung um drei Monate. Das sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung. Nur 70 Prozent der Eigentümer hätten ihre Erklärung bislang abgegeben.

Die Steuerberater hätten darüber geklagt, dass sie unter anderem durch die Corona-Hilfen und Energiehilfen total überlastet seien, sagte Füracker. Es handele sich zudem um ein neues Steuerverfahren. Falsch sei die Darstellung, dass der Staat mit den Grundsteuer-Erklärungen nur Daten sammele, die er eigentlich schon habe. Ganz im Gegenteil zeigten die bisher abgegebenen Erklärungen, dass die Abweichungen zu den vorhandenen Daten "erheblich" seien. Ursprünglich endete die Abgabefrist am 31. Oktober 2022, war dann aber bundesweit auf den 31. Januar 2023 verlängert worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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