Bundesrat beschließt neuen NPD-Verbotsantrag
Archivmeldung vom 14.12.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesrat hat einen neuen NPD-Verbotsantrag beschlossen. Die Länderkammer entschied am Freitag mit großer Mehrheit vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen, um ein Verbot der rechtsextremen NPD zu erwirken. Bereits Anfang Dezember hatten sich die Ministerpräsidenten auf diesen Schritt verständigt. Ob sich Bundestag und Bundesregierung dem Verbotsantrag der Länder anschließen, ist noch offen.
Bereits 2001 wurde von der damaligen Bundesregierung unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, der das Ziel hatte, die NPD verbieten zu lassen. Bundestag und Bundesrat brachten damals eigene Verbotsanträge ein. Das Bundesverfassungsgericht stellte die Verfahren am 18. März 2003 ein, nachdem bekannt geworden war, dass in den Reihen der NPD V-Leute des Verfassungsschutzes tätig waren. Die Verfassungsgemäßheit der Partei wurde damals nicht geprüft.
Steinmeier fordert gemeinsames Vorgehen gegen NPD
Nach der Entscheidung des Bundesrates, einen neuen NPD-Verbotsantrag zu stellen, hat SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier ein gemeinsames Vorgehen der drei Verfassungsorgane gefordert. "Die NPD ist ohne Zweifel undemokratisch, fremdenfeindlich, rassistisch und in Teilen gewaltbereit. Und die Verbindungen zwischen NSU-Morden und NPD-Kadern sind doch offensichtlich", sagte Steinmeier der Tageszeitung "Die Welt". "Das kann und darf nicht ohne Konsequenzen bleiben." Deshalb sollten nicht nur der Bundesrat, sondern auch Bundestag und Bundesregierung einen eigenen Verbotsantrag anstreben, sagte Steinmeier. Dabei sollten sich alle Bundestagsfraktionen auf einen gemeinsamen Antrag einigen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende appellierte an Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), "endlich dem Bundestag, wie angekündigt, das gesamte Material der Innenminister und Verfassungsschützer für ein mögliches Verbotsverfahren zur Verfügung stellen, damit der Innenausschuss arbeiten kann". Diese Frage sei für die innere Hygiene der Demokratie so wichtig, dass sie nicht allein im Ministerium, sondern in der Mitte des Parlaments abgewogen und entschieden werden sollte. Steinmeier zeigte sich vom Erfolg eines neuen Anlaufs in Karlsruhe überzeugt. "Das fehlgeschlagene Verbotsverfahren war allen Sicherheitsbehörden eine Lektion. Ich bin sicher, dass sich die Länder nicht täuschen und es diesmal reicht", sagte er. "Aber natürlich muss erst der Innenausschuss gründlich prüfen und beraten. Sorgfalt muss sein."
Quelle: dts Nachrichtenagentur