Bericht: KBA kann künftig ausländische Fahrzeugmodelle zurückrufen
Archivmeldung vom 20.07.2018
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Freigeschaltet durch André OttDas Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kann in Deutschland künftig auch Rückrufe für Fahrzeuge anordnen, für die es keine Typgenehmigung erteilt hat. Das regelt eine neue EU-Verordnung, die zum 1. September 2020 in Kraft treten soll, berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Bislang hat das KBA nur eine unmittelbare Handhabe, wenn es selbst die Typgenehmigungen ausgestellt hat.
Im Mai 2016 hatte das Bundesverkehrsministerium zum Beispiel zunächst noch vergeblich versucht, einen Rückruf für einen Fiat 500X zu erreichen, bei dem das KBA eine unerlaubte Abschalteinrichtung festgestellt hatte. Fiat verwies damals wegen der italienischen Typgenehmigung auf die Zuständigkeit der italienischen Behörden, die aber keinen Verstoß wie das KBA feststellten. Der Auto- und Umweltexperte Axel Friedrich begrüßte die neuen Kompetenzen für nationale Behörden und die EU: "Sie könnten dafür sorgen, dass so etwas wie die staatliche gedeckte Verweigerungshaltung von Fiat nicht mehr passiert." Testauswertungen des Center Automotive Research (CAR) in Duisburg belegen hohe Stickoxid-Emissionen vor allem bei ausländischen Modellen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur