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Bundestag wählt Grötsch zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes

Archivmeldung vom 14.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Uli Grötsch (2017)
Uli Grötsch (2017)

Bild: Henning Schacht

Der Bundestag hat den Abgeordneten Uli Grötsch (SPD) zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt. Der von den Koalitionsfraktionen nominierte Kandidat wurde am Donnerstag mit 416 Stimmen gewählt, 215 votierten gegen ihn, 38 enthielten sich. Das Amt wurde neu geschaffen und soll eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen der Polizeien des Bundes bilden.

Dort sollen sowohl deren Beschäftigte als auch Bürger mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen, untersuchen und bewerten lassen können. Grötsch war von 2013 bis 2024 Mitglied des Deutschen Bundestages und für die SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss zuständig für Polizeithemen. Vor seinem Abgeordnetenmandat war er 19 Jahre bayerischer Polizeibeamter. Gewählt werden soll der Polizeibeauftragte vom Bundestag mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Parlaments für eine fünfjährige Amtszeit. Dabei soll eine einmalige Wiederwahl zulässig sein. Angesiedelt ist der Polizeibeauftragte beim Deutschen Bundestag.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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