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Baron (AfD): Gesetz ist gut, Präambel aber defizitär

Freigeschaltet am 29.01.2025 um 16:51 durch Sanjo Babić
Anton Baron (2024) Bild: AfD Deutschland
Anton Baron (2024) Bild: AfD Deutschland

„Statt einer würdigen Gedenkfeier haben Sie den historischen Tag gestern in schockierender Art und Weise für Parteipolitik missbraucht.“ Mit diesem Vorwurf begann Fraktionschef Anton Baron MdL seinen Debattenbeitrag zum Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit den Israelitischen Religionsgemeinschaften. „Frau Aras, Sie sind als Landtagspräsidentin zur Neutralität verpflichtet.

Diesen Anlass, der live über den SWR ausgestrahlt wurde, haben Sie genutzt, um die einzig wahre demokratische Opposition zu diffamieren. Sie haben nicht nur das Amt des Landtagspräsidenten beschädigt, sondern auch die Gedenkfeier für diese grüne Wahlkampfrede instrumentalisiert. Das ist an Widerwärtigkeit und Abscheulichkeit nicht zu überbieten. Sie sind mit so einem Verhalten untragbar für dieses Amt!“

Wir als AfD-Fraktion begrüßen es, dass das Landesgesetz zum Vertrag mit den Israelitischen Religionsgemeinschaften vom Präsidium zur Chefsache gemacht wurde, erklärt Baron. „Und im Kern sind wir auch Ihrer Meinung: die Verstetigung und teilweise Erweiterung der Änderungen des Vertrages aus 2021 sind sinnvoll, angemessen, notwendig und zu begrüßen. Leider hat es die Landesregierung aber vollkommen versäumt, die einleitenden Worte des Vertrages und die Erwägungsgründe in der Präambel auf den neuesten Stand der Bedrohungslage für jüdisches Leben in Deutschland und Baden-Württemberg zu bringen. Der Vertrag weist hier ein enormes Begründungsdefizit auf. Die Gefahr für Juden lauert in jedem Asylantenheim, in jedem der unzähligen islamischen Gefährder. Doch statt wirksamer Maßnahmen setzen Sie auf Heuchelei. Das Gesetz, der Vertrag, ist richtig und gut. Die einleitenden Worte, die Präambel allerdings sind schmerzhaft defizitär.“

Quelle: AfD BW

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