Baden-Württemberg: Verfassungsklage gegen Nachtragshaushalt
Archivmeldung vom 13.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer AfD-Fraktionschef im Landtag von Baden-Württemberg, Bernd Gögel, hat Verfassungsklage gegen den Nachtragshaushalt angekündigt: „Aus unserer Sicht sind die Pläne der Landesregierung verfassungswidrig, verstoßen sie doch gegen die Haushaltsgrundsätze und verletzen damit das Budgetrecht.
Auch die enormen grün-schwarzen Schulden in Höhe von 14 Milliarden Euro verstoßen gegen die Generationengerechtigkeit und belasten unsere Kinder in den nächsten Jahrzehnten. Ideologische Pläne wie die Holzbau-Initative, ein Photovoltaik-Programm oder eine 300.000 Euro teure Landesvertretung in Großbritannien haben nichts mit der Pandemiefolgenbekämpfung zu tun.
Die Landesregierung will eine unverhältnismäßige Blankoermächtigung als Wahlkampfhaushalt. Eine Landesregierung, mit einer solchen Blankoermächtigung und dem daraus resultierenden Schuldenberg – das wäre so, als gäbe das Parlament einem Junkie den Schlüssel zum Arzneischrank.“
Gögel verweist darauf, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Schuldenbremse nach Art. 84 LV nicht vorliegen. „Eine herbstliche Grippesaison ist keine Naturkatastrophe. Insofern kann nur die Konsequenz sein, den Rechtsweg bis zum äußersten auszuschreiten und eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Klärung herbeizuführen. Meine Damen und Herren von der FDP und SPD: Wer die Staatsregierung kritisiert, der muss auch Haltung zeigen. Wir laden Sie daher ein, unserer Klage beizutreten. Ansonsten müssen Sie sich den Vorwurf der Heuchelei gefallen lassen.“
Quelle: AfD Deutschland