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Gysi gewinnt endgültig den Rechtsstreit mit dem ZDF

Archivmeldung vom 25.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gregor Gysi Bild: DIE LINKE.
Gregor Gysi Bild: DIE LINKE.

Zum Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Hamburg im Rechtsstreit zwischen Gregor Gysi und dem ZDF vom 23. März erklärt Michael Schlick, stellvertretender Pressesprecher der Fraktion DIE LINKE:

"Das hanseatische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 23. März 2010 das Hauptsacheverfahren abgeschlossen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Berufung von Gregor Gysi hatte Erfolg, die des ZDF wurde zurückgewiesen. Das hanseatische Oberlandesgericht untersagte es dem ZDF, im Zusammenhang mit einer Sendung wie am 22. Mai 2008 im heute-Journal, die Behauptung der Birthler-Behörde zu verbreiten, wonach in einem Falle Gregor Gysi über Robert Havemann 'willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet' habe.

Das hanseatische Oberlandesgericht wies darauf hin, dass Gregor Gysi gegen diese Form der üblen Nachrede ein Unterlassungsanspruch zusteht.

Gregor Gysi wird sich auch künftig die Unterstellung von standeswidrigem strafrechtlich relevantem Verhalten nicht bieten lassen. Er hofft, dass das ZDF in seinen heute-Nachrichten über diesen Abschluss des Verfahrens ebenso wie bisher berichten wird."

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

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