Eichhorn: Alkoholverbot für Fahranfänger schützt alle Verkehrsteilnehmer
Archivmeldung vom 25.04.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlAnlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Alkoholverbot für Fahranfänger erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB: Alkohol am Steuer ist neben überhöhter Geschwindigkeit eine der Hauptunfallursachen.
Im Jahr 2005 ereigneten sich in Deutschland
22.004 Unfälle mit Personenschaden, bei denen mindestens ein
Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss stand. 603 Verkehrsteilnehmer
starben bei diesen Unfällen.
Wenn bei Fahranfängern Unerfahrenheit in der Fahrzeugbeherrschung und eine verminderte Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit aufgrund des Alkoholgenusses aufeinander treffen, steigt die Unfallgefahr. Bereits geringe Mengen Alkohol können bei unerfahrenen Fahrern zu schweren Unfällen führen. Daher ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der ein Alkoholverbot für Autofahrer in der Probezeit vorsieht, richtig. Dies schützt nicht nur die jungen Fahrer, sondern alle Verkehrsteilnehmer. Auch der Vorschlag des Bundesrates, das Alkoholverbot für alle Autofahrer bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres auszudehnen, ist zu prüfen.
Fahranfänger sind meist zwischen 18 und 24 Jahre alt. Rund ein
Drittel aller an einem Unfall mit Toten und Verletzten beteiligten
Autofahrer unter Alkoholeinfluss gehörten zu dieser Altersgruppe. Der
Anteil dieser Gruppe an der Bevölkerung beträgt hingegen lediglich
8,2 Prozent.
Alle Möglichkeiten müssen genutzt werden, um die Zahl der durch einen Verkehrunfall Verletzten oder Getöteten in Deutschland zu verringern. Dazu gehören u. a. verstärkte Verkehrskontrollen durch die Polizei und der Einsatz von Drogenschnelltests, mit denen der Konsum von Rauschmitteln unmittelbar nach der Verkehrskontrolle festgestellt werden kann.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion