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Bundesregierung verweigert Auskunft über Maut-Anwaltskosten

Archivmeldung vom 05.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Bundesregierung kann nicht sagen, wie hoch die Anwaltskosten für den Rechtsstreit mit dem Betreiber-Konsortium der gescheiterten Pkw-Maut inzwischen sind. Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine schriftliche Frage von Sven-Christian Kindler (Grüne) hervor, über die das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet.

Kindler hatte gefragt, in welchem Zeitraum die Bundesregierung mit dem Abschluss des Schiedsgerichtsverfahrens zur Pkw-Maut rechnet und welche Kosten dem Bund bisher im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung entstanden sind. Auf beide Fragen antwortete Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger (CDU), in dem er auf Mitteilungen der Bundesregierung zu frühere Anfragen verweist, die aber im Fall der Kostenfrage nicht den aktuellen Stand enthalten und bei der Frage nach der Dauer des Verfahrens keinen Zeitraum benennen.

Der Grünen-Politiker wirft dem zuständigen Bundesverkehrsminister Andreas Schauer (CSU) daher Intransparenz vor. "Zum x-ten Male versucht Andreas Scheuer wichtige Informationen zum Mautdesaster unter Verschluss zu halten und den Bundestag hinter die Fichte zu führen. Was will er diesmal verbergen?", sagte Kindler. "Andreas Scheuer zögert seit dem EuGH-Urteil die Schlussrechnung für seinen Maut-Skandal künstlich hinaus", so Kindler weiter. "Die Zeche für seine Ma ut-Desaster soll die neue Bundesregierung zahlen." Scheuer hatte nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach die deutschen Maut-Pläne gegen europäisches Recht verstoßen, die Verträge mit den Betreibern gekündigt und das mit Qualitätsmängeln begründet. Die Unternehmen verklagen den Bund nun auf 560 Millionen Euro Schadensersatz. Das Verfahren findet nicht vor einem ordentlichen Gericht statt, sondern vor einem Schiedsgericht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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