Grüne kritisieren GroKo-Pläne für Asylbewerberleistungsgesetz
Archivmeldung vom 03.06.2019
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Freigeschaltet durch André OttDie Pläne der Bundesregierung zur Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes, die in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden sollen, stoßen auf scharfe Kritik bei den Grünen. "So zerstritten die GroKo auch ist, bei der Schikane von Asylsuchenden besteht zwischen Union und SPD weiterhin Einigkeit", sagte Sven Lehmann, sozialpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Lehmann weiter:"Innerhalb von zwei Wochen peitschen Union und SPD Leistungsabsenkungen für Geflüchtete in Sammelunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen durch den Bundestag." Lehmann sagte, seit mehr als drei Jahren versäume es die Bundesregierung, die Leistungen für Asylbewerber anzupassen, obwohl sie verfassungsrechtlich dazu verpflichtet sei. "2016 ist die Bundesregierung mit diesem Versuch aus gutem Grund am Widerstand der Länder gescheitert", so der Grünen-Bundestagsabgeordnete. "Nun versucht sie es erneut und erklärt abermals nichtverheirate Paare sowie Zimmernachbarinnen und Zimmernachbarn in Gemeinschaftsunterkünften zu einer Zwangsgemeinschaft, um deren Leistungsanspruch künstlich abzusenken."
Anstatt Integrationshürden abzubauen, stelle die große Koalition das individuelle Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum in Frage und teile Betroffene "in ein Zweiklassensystem" auf. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll die Leistungen für Asylbewerber angepasst werden. Dabei wird zwischen einem "notwendigen Bedarf", darunter Ernährung und Kleidung, und einem "notwendigen persönlichen Bedarf" unterschieden, darunter Nahverkehrstickets, Telefon und Hygieneartikel. Angehoben werden sollen nach den Plänen des Ministeriums die Sätze für den "notwendigen persönlichen Bedarf". Für Alleinstehende würden dann beispielsweise 150 statt derzeit 135 Euro berechnet, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren 97 statt derzeit 83 Euro. Für Asylbewerber in Sammelunterkünften soll ein um etwa zehn Prozent verminderter Satz gelten. Die Begründung: Bestimmte Kosten, etwa für die Mediennutzung, fallen nicht für jede Person in voller Höhe an.
Quelle: dts Nachrichtenagentur