CDU-Politiker aus Bund und Land verlangen von Röttgen Verzicht auf öffentliche Äußerungen und Vorfestlegungen zum weiteren Atomausstieg
Archivmeldung vom 23.02.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) ist aus der Bundestagsfraktion und von der hessischen Landesregierung aufgefordert, sich mit Vorfestlegungen in der Atomdebatte mindestens bis zur Vorlage des ausstehenden Energiekonzeptes der Bundesregierung im Herbst öffentlich zurück zu halten. Entsprechend äußerten sich Hessens Umweltministerin Silke Lautenschläger (CDU) und Michael Kretschmer, Fraktionsvize der Union im Bundestag, gegenüber der "Leipziger Volkszeitung".
Vorausgegangen waren, dem Zeitungsbericht zufolge, teils heftige Angriffe gegen Röttgen in den Sitzungen der CDU-Spitzengremien, bei denen Röttgen unter anderem vorgehalten worden war, er treibe mit seiner Ausstiegs-Politik aus der Atomkraft den Grünen die Wähler zu und erweise der wahlkämpfenden NRW-CDU "einen Bärendienst". Fraktionsvize Michael Kretschmer appellierte im Gespräch mit der Zeitung an Röttgen, sich mit öffentlichen Äußerungen, auch angesichts aufgetretener Verwirrungen über den Energiekurs, "bis zur Vorlage eines gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsminister ausgearbeiteten zukunftssicheren Energiekonzept mit öffentlichen Äußerungen zur Atomkraft zurück zu halten". Die erneuerbaren Energien seien "derzeit nicht konkurrenzfähig", so Kretschmer. "Energiepolitik dürfe "nicht dazu führen, dass die Industrie aus Deutschland vertrieben wird", warnte Kretschmer. "Es darf nicht um Wunschträume sondern es muss um eine seriöse Sicherung der Zukunft gehen". Keiner könne heute sagen, wann die Funktion der Atomkraft in Deutschland als Brückentechnologie beendet sei. Man brauche sichere Energieformen, "die Deutschland dauerhaft international konkurrenzfähig halten". Hessens Umweltministerin Silke Lautenschläger (CDU) meinte gegenüber der Zeitung, die von Röttgen begonnene Atom-Ausstiegsdebatte "nützt bestenfalls niemand", aber sie führe in die Irre, wenn sie auf unzulässige Vorfestlegungen hinausliefe. Bis zur Vorlage eines abgestimmten Energiekonzeptes der Bundesregierung wäre es "sehr hilfreich, wenn alle Beteiligten auf unzulässige Vorfestlegungen verzichten würden", meinte Frau Lautenschläger. "Vorfestlegungen darf es nicht geben, weder bei den Laufzeiten noch bei den Automatismen zur generellen Sicherheitsüberprüfung der Meiler". Das ins Spiel gebrachte Jahr 2030 als Ende der Laufzeit "ist ein Datum, das nichts mit einem vernünftigen Energiekonzept zu tun hat". Mit "Überraschung" habe sie zudem festgestellt, dass es im Haus des Bundesumweltministers Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der möglichen Gewinnabschöpfung bei den Stromkonzernen im Fall einer Laufzeitverlängerung gebe. "Das lässt sich alles ganz einfach vertraglich regeln."
Quelle: Leipziger Volkszeitung