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Abgeordnete wollen mehr Schutz vor Strafverfolgern

Archivmeldung vom 06.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollen nach dem Willen aller Fraktionen künftig besser vor Strafverfolgern und behördlichen Zugriffen geschützt werden. Wie die "Saarbrücker Zeitung" (Samstagausgabe) berichtet, sei sich der Rechtsausschuss des Bundestages weitgehend darin einig, den so genannten "Beschlagnahmeschutz bei Abgeordneten" deutlich auszuweiten.

Nur noch wenige Formulierungen im Gesetz müssten geklärt werden.

Demnach soll es den Ermittlungsbehörden nicht mehr möglich sein, auf Unterlagen der Parlamentarier außerhalb ihres Abgeordnetenbüros zuzugreifen. Beispielsweise im Wahlkreisbüro, in der Wohnung, dem Pkw oder wenn der Parlamentarier seinem Mitarbeiter Unterlagen anvertraut hat. Gleiches solle auch für Landtagsmitglieder, Europaabgeordnete und Mitglieder der Bundesversammlung gelten. "Wir wollen einen besseren Schutz des Materials, das Bürger uns zusenden", begründete der grüne Rechtsexperte Jerzy Montag gegenüber der Zeitung. Man wolle "aber nicht den Schutz von beschuldigen Abgeordneten erhöhen", ergänzte er. Der Bundestag soll das Gesetz noch im März beschließen.

Quelle: Saarbrücker Zeitung

 

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