EU-Haftbefehl kommt Forderungen der Union bezüglich Ausländern nach
Archivmeldung vom 24.11.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, erklärt zum überarbeiteten Umsetzungsgesetz für den Europäischen Haftbefehl:
Der überarbeitete Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin kommt
für die Behandlung in Deutschland lebender Ausländer lange
vorgetragenen Forderungen der CDU/CSU-Fraktion nach. Nachdem das
Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Umsetzung des EU-Haftbefehls
der alten rot-grünen Regierung für verfassungswidrig erklärt hat, ist
das nun erarbeitete Umsetzungsgesetz diesbezüglich ein großer
Fortschritt.
Das alte Gesetz sah im entsprechenden § 80 eine Gleichstellung im
Inland wohnhafter Ausländer mit deutschen Staatsbürgern vor. Diese
Pläne haben sich aber nach den gesammelten Erfahrungen als nicht Ziel
führend gezeigt. Insbesondere die den Oberlandesgerichten obliegende
Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt
dieser Ausländer tatsächlich vorliegen, hätte in der Praxis zu
zahlreichen Schwierigkeiten geführt. Unter anderem wäre es durch den
damit verbundenen, erheblichen Ermittlungsaufwand ohnehin zur
Gefährdung der vorgesehenen Fristen gekommen.
Damit hat die Bundesjustizministerin ein "grünes Überbleibsel" aus
dem Gesetzentwurf entfernt und ist berechtigten Forderungen der
Union, aber auch der SPD-Fraktion nachgekommen.
Dies ist ein erstes überaus positives Signal für die
Zusammenarbeit der neuen großen Koalition.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion