Mogelpackung: Elterngeld: Kürzere Bezugsdauer, geringere Leistungen
Archivmeldung vom 13.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas neue Elterngeld fällt in der Regel niedriger aus und wird kürzer gezahlt als es vom Bundesfamilienministerium dargestellt wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der vom DGB herausgegebenen Fachzeitschrift "Soziale Sicherheit".
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock sagt dazu:
"Viele Eltern, die fest damit gerechnet hatten, 67 Prozent ihres Lohns für 12 bzw. 14 Monate zu erhalten, fühlen sich von der Regierung getäuscht. Denn im Schnitt erhalten sie nur 58 Prozent des Nettoverdienstes für 10 Monate. Durch die ungenaue Darstellung des Bundesfamilienministeriums werden nun viele Familien, die ihre Planung auf einer anderen Grundlage gemacht haben, vor erhebliche finanzielle Probleme gestellt. Spätestens, wenn die Evaluierung des Gesetzes in 2008 ansteht, muss dringend nachgebessert werden - gerade im Hinblick auf den Einkommensbegriff."
Die Zeitschrift "Soziale Sicherheit" hatte u.a. herausgefunden, dass der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 76,67 Euro monatlich nicht vom Brutto-, sondern vom Nettolohn abgezogen wird - unabhängig davon, ob überhaupt Werbungskosten anfallen.
Auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgelder sowie Prämien fließen nicht mit ein in die Berechnungsgrundlage, wie der DGB bereits im Gesetzgebungsverfahren kritisiert hatte. Diese Lohn- und Gehaltsbestandteile machen aber nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund acht Prozent des Einkommens aller Beschäftigten aus.
Zudem fällt die Bezugsdauer des Elterngeldes in der Regel kürzer aus als die angekündigten 12 bzw. 14 Monate. Das Mutterschaftsgeld, das der Mutter für zwei Monate zusteht, wird auf das Elterngeld angerechnet. Damit setzt die neue Leistung erst zwei Monate später ein.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund