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Holzenkamp: Hofabgabeklausel wird nicht abgeschafft

Archivmeldung vom 20.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Franz-Josef Holzenkamp (2009)
Franz-Josef Holzenkamp (2009)

Foto: Indeedous
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf die Neugestaltung der Hofabgabeklausel geeinigt. Zu den wiederholten Aussagen der SPD in den Medien, die Hofabgabeklausel abschaffen zu wollen, erklären der Vorsitzende der AG Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die zuständige Berichterstatterin Marlene Mortler: "Wir erinnern die SPD gern noch einmal an unsere klare Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Die lautet, dass die Hofabgabeklausel neu gestaltet wird."

Weiter: "Dies wollen wir auf sachlicher Basis tun. Dazu werden wir die Auswirkungen verschiedener Modelle auf das landwirtschaftliche Rentensystem, die Beitragszahler und die landwirtschaftlichen Strukturen gründlich prüfen.

Diese Vorgehensweise haben wir in der Koalition so vereinbart. Deswegen wundern uns Aussagen der SPD, ohne vorherige Prüfung verschiedener Optionen die Hofabgabeklausel streichen zu wollen. Diesen Weg werden wir nicht mitgehen.

Für den Erhalt einer Rente aus der landwirtschaftlichen Rentenversicherung muss der Hofinhaber nach derzeitiger Regelung seinen Betrieb an einen Hofnachfolger abgeben, ihn verkaufen oder verpachten. Die Hofabgabeklausel soll erreichen, dass die Nachfolgegeneration zeitnah in betriebliche Verantwortung kommt. In der Vergangenheit wurde die strikte Hofabgabeklausel vielfach modifiziert und Freiräume bei der Hofübergabe geschaffen. Ein Gutachten des Von-Thünen-Instituts (vTI) im Auftrag des BMEL kam 2012 zu dem Ergebnis, dass die Hofabgabeklausel nach wie vor die angestrebte strukturelle Wirkung erzielt. Der Gutachter empfahl aber eine weitere Modifizierung der Klausel. Trotz vereinzelter Kritik hatte das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit die Hofabgabeklausel wiederholt bestätigt."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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