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Bundesrat beschließt Reform der Hauptuntersuchung

Archivmeldung vom 30.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Bundesrat hat beschlossen, die periodische Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge zu reformieren. Dies entschied die Länderkammer am Freitag in Berlin. Eine wesentliche Neuerung wird die Einführung einer umfassenden Elektronikprüfung sein. "Damit kann das hohe Maß an Sicherheit, die das moderne Fahrzeug bietet, aufrecht erhalten werden,", erläutert Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied vom Verband der TÜV (VdTÜV).

"Für die Verkehrssicherheit, die ihren hohen Standard wesentlich elektronischen Assistenzsystemen verdankt, ist dies unverzichtbar." Die Elektronik-HU soll für alle Fahrzeuge, die nach dem 01.07.2012 zugelassen sind, schrittweise eingeführt werden. Außerdem soll künftig auf die so genannte Rückdatierung verzichtet werden. Wenn der Prüftermin um mehr als zwei Monate überzogen wird, soll die neue Plakette künftig 24 Monate gültig sein. "Durch Mängelstatistiken wie den TÜV-Report lässt sich belegen, dass sich der technische Zustand eines Fahrzeugs verschlechtert, je weiter die Prüftermine auseinander liegen", so Brüggemann. "Eine Überziehung über zwei Monate stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach wie vor mit einem Bußgeld belegt sein wird." So soll im Falle einer Überziehung die Gebühr um 20 Prozent höher ausfallen. Des Weiteren soll der systematische Prüfkatalog vereinheitlicht werden, sodass durch zielgenaue Beschreibungen der Mängel für Kunden und Werkstätten mehr Transparenz entsteht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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