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Bundestag beschließt "Digitale-Versorgung-Gesetz"

Archivmeldung vom 07.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat dem Entwurf der Bundesregierung für das sogenannte "Digitale-Versorgung-Gesetz" zugestimmt. Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, die Fraktionen von Linkspartei und Grünen lehnten ihn ab. Die Bundestagsfraktionen von AfD und FDP enthielten sich.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es Patienten künftig möglich sein soll, Gesundheits-Apps auf Rezept zu erhalten, Online-Sprechstunden zu nutzen und überall bei Behandlungen auf das Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen. Schon heute nutzten viele Patienten Apps, die sie etwa dabei unterstützten, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren, heißt es in dem Entwurf. Künftig sollen sie sich nach dem Willen der Bundesregierung aber solche Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen können. Die Kosten dafür soll in Zukunft die gesetzliche Krankenversicherung tragen.

"Damit das möglichst unbürokratisch möglich ist, wird der Zugang für die Hersteller erleichtert", heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Nachdem die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft worden sei, werde sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In dieser Zeit müsse der Hersteller beim Bundesinstitut nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert.

Wie viel Geld der Hersteller dann dafür erhält, verhandele er selbst mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, heißt es in dem Entwurf weiter. Zudem soll es Patienten künftig möglich sein, auch digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte flächendeckend zu nutzen. Apotheken und Krankenhäuser sollen dazu verpflichtet werden, sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anzuschließen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen könnten sich freiwillig an die TI anschließen lassen, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Kosten dafür sollen ihnen erstattet werden. Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen wollen, müssten einen erhöhten Honorarabzug von 2,5 Prozent ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen, heißt es in dem Entwurf. Bisher lag der Abzug bei einem Prozent.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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