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Auch Hamburgs Datenschutzbeauftragter sieht Sprachassistenten kritisch

Archivmeldung vom 09.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

"Ich teile die Befürchtungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags", sagte Caspar zu Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI. Probleme würden sich "aus der hohen Zahl von Fehlaktivierungen bei automatischen Sprachassistenten" ergeben.

Diese führten dazu, dass Gespräche immer wieder übertragen werden, weil das System das Aktivierungswort fälschlicherweise verstehe. "Von diesen Datenerhebungen sind ausnahmslos alle Personen im Haushalt betroffen, ohne dass die relevanten rechtlichen Vorgaben vorliegen dürften", kritisiert Caspar. "Insbesondere dürften im Haushalt lebende Kinder kaum einwilligungsfähig sein", betont der Datenschutzexperte.

Ein weiteres Problem ist aus seiner Sicht "die fehlende Zugriffskontrolle durch eine personalisierte Steuerung, mit der eine Nutzung des Sprachsystems durch dritte unbefugte Personen verhindert werden könnte". Hier seien technische Lösungen gefordert, die sich nach Maßgabe der Datenschutzgrundversordnung (DSGVO) "nicht zuletzt im Rahmen der Grundsätze von Privacy by Design und Privacy by Default ergeben". Caspar fordert, nach Maßgabe des Grundsatzes der Datenminimierung "Systeme zu entwickeln, bei denen künftig eine Eingabe auf dem Gerät und nicht mehr durch Übermittlung in die Cloud erfolgt".

In der Vergangenheit war bekannt geworden, dass eine Auswertung der gespeicherten Sprachsequenzen durch Mitarbeiter bei Amazon erfolgt. Die verschriftlichten Informationen sollen dem Unternehmen nach dazu dienen, die zugrunde liegende Künstliche Intelligenz (K)) zu trainieren: "Erheblich zweifelhaft" sei dafür jedoch "die Rechtsgrundlage für die Auswertung und Speicherung der Daten". Insgesamt zeige sich: "Die Lösung der Datenschutzfragen bei automatischen Sprachsystemen liegt zunächst einmal auf der Ebene des geltenden Datenschutzrechts. Insoweit ergibt sich eher ein Vollzugsproblem als ein Regelungsdefizit."

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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