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NPD will Ausländer deportieren

Archivmeldung vom 02.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Die Bundesgeschäftsstelle der NPD in Berlin-Köpenick mit Spuren von Farbbeuteln
Die Bundesgeschäftsstelle der NPD in Berlin-Köpenick mit Spuren von Farbbeuteln

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Länder werfen der NPD in ihrem Verbotsantrag das Ziel vor, Ausländer und Migranten aus Deutschland gewaltsam deportieren zu wollen. Das geht aus einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Montag) hervor, der der Antrag vorliegt. Demnach verbinde die Partei die politische Absicht, deutsche Staatsbürger, die ihren Kriterien des Deutschtums nicht entsprechen - also namentlich eingebürgerte deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund - "ihrer Staatsbürgerschaft zu entkleiden, um sie anschließend gewaltsam aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes zu entfernen, also zu deportieren".

Ferner betont der Bundesrat als Antragsteller, Ideologie und Programm der rechtsextremistischen Partei seien über "weite Strecken mit den Lehren des historischen deutschen Nationalsozialismus identisch". Die NPD verfolge eine "rassistisch-biologistische" Konzeption, die der Menschenwürdegarantie zuwiderlaufe. Die Konsequenzen des propagierten Volksbegriffs seien "weitreichend".

Die Länder führen weiter aus, dass sich der Mitgliederkern der NPD stabilisiert habe. Bundesweit operiere sie zudem als "Anlauf- und Verbindungsstelle rechtsextremistischer Organisationen, mit denen sie vielfach personell und sachlich verbunden ist". Die Zahl der NPD-Mitglieder wird mit 5744 (Stand 2011) angegeben.

Neben der "völkischen Welt- und Rechtsanschauung der NPD" sehen die Antragsteller weitere Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dazu zählen sie "die Ablehnung des auf dem Demokratieprinzip beruhenden parlamentarischen Regierungssystems, die Relativierung nationalsozialistischen Unrechts und die Relativierung des staatlichen Gewaltmonopols".

Im Verbotsverfahren soll nachgewiesen werden, "dass die Antragsgegnerin ihr Ziel einer Abschaffung der Ordnung im gesamten Bundesgebiet verfolgt und mit Hilfe der Gesamtorganisation auf lokaler Ebene bereits Beeinträchtigungen dieser Ordnung erreicht hat".

Zur Begründung ihrer Verbotsforderung führen die Länder in ihrem 268 Seiten langen Antrag insgesamt 303 Belege an. Das Verfahren stützt sich maßgeblich auf allgemein zugängliche Quellen, darunter Publikationen der NPD, Gerichtsurteile sowie Filme und Berichte im Internet. In allen Fällen geht es um die Zeit seit dem 1. Januar 2008.

Prozessbevollmächtigte sind die Berliner Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz der Länder, Niedersachsens Ressortchef Boris Pistorius (SPD), hatte sich vorige Woche gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" zuversichtlich gezeigt: "Unser Material ist gut, und die Begründung ist es auch." Allerdings warnte er davor, über einen Ausgang des Verfahrens zu spekulieren. Der Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht gebiete Zurückhaltung. Ferner gebe es keine belastbaren Erfahrungen mit Parteiverboten in der Bundesrepublik.

Der Bundesrat will den Verbotsantrag in dieser Woche beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Bundestag und Bundesregierung hatten eine Beteiligung abgelehnt.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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