Wohlfahrtsverbände warnen vor "Lawine von Altersarmut"
Archivmeldung vom 28.06.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserWohlfahrtsverbände erwarten ab den 2020er Jahren eine "Lawine von Altersarmut" in Deutschland und drängen deshalb auf eine grundlegende Reform der Altersgrundsicherung mit neuen Freibeträgen und einem steuerfinanzierten Rentenzuschuss.
In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: "Wir gehen davon aus, dass die Zahl derer, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein wird, dramatisch ansteigen wird, von jetzt rund 465.000 auf weit mehr als eine Million. Darauf muss sich die Politik dringend einstellen." Doch der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD habe beim Thema Altersgrundsicherung einen "blinden Fleck".
Schneider betonte, in zehn Jahren kämen die Jahrgänge in den Rentenbezug, die besonders stark von Langzeit- und Mehrfacharbeitslosigkeit betroffen gewesen seien, zusätzlich viele Beschäftigte aus dem Niedriglohnsektor. Die Schätzungen der Bundesregierung zur Entwicklung der Grundsicherung im Alter kritisierte der Sozialexperte als "ziemlich optimistisch". Die Bundesregierung erwartet, dass diese Ausgaben bis zum Jahr 2018 um 1,7 Milliarden auf 7,2 Milliarden Euro ansteigen werden.
Schneider kündigte an, der Paritätische werde im Sommer eine Offensive zur Reform der Altersgrundsicherung starten. Er forderte eine Anhebung der Regelsätze von 391 auf mindestens 460 Euro. Zudem drängte er auf bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten im Alter durch Einführung neuer Freibeträge. Er kritisierte, im Niedriglohnsektor gebe es "Abzockerei" durch die Sozialversicherungen: "Da kann heute jemand 40 Jahre lang in einer Putzkolonne oder in einem Wachdienst gearbeitet haben - wenn er dann nur eine Minirente bekommt, wird diese voll auf die Grundsicherung angerechnet. Im Ergebnis hat er also genauso viel, als hätte er 40 Jahre lang nicht gearbeitet und keine Beiträge in die Rentenversicherung bezahlt. Das ist nicht gerecht."
Der Paritätische Gesamtverband fordert stattdessen Freibeträge wie im Hartz-IV-System: "Die ersten 100 Euro Zuverdienst bleiben gänzlich frei, was drüber geht, wird prozentual angerechnet." Schneider schlug zudem vor, die Abwicklung der Altersgrundsicherung der Rentenversicherung zu übertragen. Er sagte, wenn jemand Anspruch auf eine kleine Rente habe, stelle er ja sowieso einen Antrag bei der Rentenversicherung. "Dann kann die Rentenversicherung auch gleich die aufstockenden Zahlungen leisten. Alle Leistungen kämen dann aus einer Hand. Ein solcher Rentenzuschuss müsste aber natürlich aus Steuern und nicht aus Beiträgen finanziert werden."
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)