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Verfassungsgericht weist NPD-Klage gegen Schwesig ab

Archivmeldung vom 16.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) abgewiesen. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, dass Schwesig mit einer NPD-kritischen Äußerung im Thüringer Landtagswahlkampf das Recht der Partei auf Chancengleichheit nicht verletzt habe.

Die Familienministerin hatte in einem Zeitungsinterview vor der Landtagswahl gesagt: "Ziel Nummer eins muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt." Die NPD warf der Bundesministerin daraufhin vor, sie habe ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt. Laut des Verfassungsgerichts dürften sich "Staatsorgane als solche" zwar nicht zu Gunsten oder Lasten einer Partei engagieren, sie könnten aber außerhalb ihrer amtlichen Funktion durchaus weiter am politischen Meinungskampf teilnehmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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