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Voßhoff/Harbarth: Koalition reduziert Bürokratie im Umwandlungsrecht

Archivmeldung vom 26.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Stephan Harbarth Bild: cducsu.de
Stephan Harbarth Bild: cducsu.de

Der Deutsche Bundestag behandelt am Donnerstagabend in zweiter und dritter Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes. Mit einer fraktionsübergreifenden Zustimmung ist zu rechnen, nachdem im Rechtsausschuss das Vorhaben schon gebilligt worden ist. Zu dem Gesetz erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter Stephan Harbarth: "Die Koalition stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland, indem der Verwaltungsaufwand der Unternehmen bei Verschmelzungen und sogenannten Spaltungen reduziert wird."

Harbarth weiter: "Durch die Änderung des Umwandlungsgesetzes ergeben sich eine Reihe von Einsparungen für die an einer Umwandlung beteiligten Gesellschaften: Künftig kann häufiger als bisher auf eine Beschlussfassung der Hauptversammlung verzichtet werden. Im Falle einer neu zu gründenden Aktiengesellschaft können dieselben Sachverständigen mit der Prüfung sowohl der Sacheinlagen als auch des Verschmelzungsvertrages beauftragt werden. Es wird die Möglichkeit eingeräumt, auf eine Zwischenbilanz zu verzichten oder einen bereits erstellten Halbjahresfinanzbericht anstelle einer gesonderten Zwischenbilanz zu verwenden. Ferner wird zugelassen, dass Aktionären mit ihrer Einwilligung Unterlagen auf dem Wege elektronischer Kommunikation übermittelt werden können, so dass auf eine Versendung in Papierform verzichtet werden kann. Schließlich haben die Koalitionsfraktionen darauf geachtet, dass es dort, wo die zugrunde liegende EU-Richtlinie vereinzelt Belastungen für Unternehmen vorsieht, zu einer 1:1-Umsetzung ins deutsche Recht kommt und keine Ausweitung solcher Pflichten erfolgt."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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