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Unions-Parlamentarier für begrenzte steuerliche Abzugsfähigkeit von Managervergütungen

Archivmeldung vom 07.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im koalitionsinternen Streit um eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managervergütungen haben sich der Finanzexperte der Unions-Bundestagsfraktion, Manfred Kolbe, sowie der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unions-Fraktion, Uwe Schummer, für einen nur noch begrenzten Steuerabzug ausgesprochen.

Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Sonnabend-Ausgabe) erklärten die beiden Politiker: "Zwar lehnen wir eine staatlich festgelegte Grenze von Gehältern strikt ab, aber ein wirksames Instrument zur Rückführung überhöhter Managervergütungen ist es, den Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand in Gestalt der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managervergütungen zu beschränken."

Beide Politiker stellten sich damit auch an die Seite von CSU-Chef Horst Seehofer, der seine Sympathie für den SPD-Vorschlag geäußert hatte, die steuerliche Abzugsfähigkeit auf eine Million Euro zu begrenzen. Eine solche grundsätzliche Regelung, so Kolbe und Schummer, sei mit der Systematik des deutschen Steuerrechts vereinbar, finde sich in zahlreichen marktwirtschaftlich organisierten Staaten wieder "und entspricht einem weit verbreitetem Gerechtigkeitsempfinden unserer Bevölkerung". Nicht zuletzt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe in letzter Zeit eine Debatte zur Angemessenheit der Managergehälter in Deutschland angestoßen. Dagegen hatte Unions-Fraktionschef Volker Kauder erklärt: "Die Begrenzung des Steuerabzugs gehört aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion definitiv nicht dazu."

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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