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Gewerkschaften kritisieren Vorstoß zu Streikrecht-Begrenzung

Archivmeldung vom 23.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Yasmin Fahimi (2022)
Yasmin Fahimi (2022)

Bild: Eigenes Werk /SB

Die Forderung des Arbeitgeberverbandes BDA nach einer gesetzlichen Begrenzung des Streikrechts stößt bei den großen deutschen Gewerkschaften auf heftige Kritik. "In Zeiten von Rekord-Inflationsraten kämpfen Beschäftigte in Deutschland um notwendige und gerechte Lohnerhöhungen", sagte Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Und da fällt manchen nichts Besseres ein, als darüber zu diskutieren, ihre Grundrechte zu beschneiden?", so Fahimi. Sie sagte: "Finger weg vom Streikrecht." Für den Verdi-Vorsitzenden Frank Werneke kommt der Vorstoß nicht überraschend. "Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Arbeitgeber und ihre Unterstützer in der Union mit der Forderung kommen, das Streikrecht zu beschneiden", sagte er dem RND. Die Forderung sei aber so abwegig wie irreführend. "Seit jeher bieten wir in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Krankenhäusern oder in der vergangenen Woche an einigen Flughäfen den Abschluss von Notdienstvereinbarungen an, um einen Mindestbetrieb sicherzustellen", so Werneke.

Dort, wo das nicht zustande komme, scheitere es an den Arbeitgebern. "Um das klar zu sagen: Die Möglichkeit zu streiken, ist für abhängig Beschäftigte der einzige Weg, ihre Interessen wirkungsvoll durchzusetzen", sagte er. "Wird ihnen dieses Recht genommen, verkommen Tarifverhandlungen zu kollektiver Bettelei." Das möge aus Perspektive der BDA vielleicht erstrebenswert sein - aus Perspektive der Beschäftigten sei das nicht akzeptabel. "Das Streikrecht hat Verfassungsrang in Deutschland. Es beschneiden zu wollen, ist ein Angriff auf das Grundgesetz. Deshalb: Hände weg vom Streikrecht."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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