Fachgespräch zum "Girokonto für jedermann" zeigt Knackpunkte auf
Archivmeldung vom 20.03.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlAnlässlich der Diskussionsrunde zum Thema 'Girokonto für jedermann' mit Vertretern der betroffenen Bundesverbände, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Das von der AG Verbraucherschutz der Unions-Fraktion anberaumte
Fachgespräch zum Thema "Girokonto für jedermann" hat gezeigt, wo die
Ansatzpunkte für verbrauchernahe Lösungen liegen könnten.
Das Girokonto ist für die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben zu
einer unverzichtbaren Einrichtung geworden. Wer kein Girokonto
besitzt, kann die Zahlungsvorgänge des täglichen Lebens - z. B.
Mietzahlungen, Rechungen oder den Empfang von Lohngeldern - nicht
problemlos vornehmen. Deshalb ist heutzutage ein Verzicht auf den
bargeldlosen Zahlungsverkehr kaum mehr möglich - in diesem Punkt sind
sich alle Beteiligten einig.
Von den Bankenverbänden wird deshalb seit 1995 eine
Selbstverpflichtung zur Einräumung eines "Girokontos für jedermann"
eingeräumt: So werden aktuell 1,9 Millionen Konten in dieser Form
geführt. Dennoch gibt es sowohl auf Verbraucherschutzseite als auch
auf Seite der Banken Beschwerden: Insbesondere die Schuldnerverbände
beklagen eine immer noch zu hohe Zahl von Bürgern, denen ein
Girokonto verwehrt wird. Probleme, ein Girokonto einrichten zu lassen
gibt es nach Aussage der Schuldnerberatungsstellen insbesondere in
den Fällen einer Kontopfändung oder eines negativen SCHUFA-Eintrages.
Die Verbraucherzentralen führen zudem an, dass viele Betroffene nicht
ausreichend über ihre Möglichkeiten zur Schlichtung einer
Kontoablehnung seitens der Banken informiert werden.
Von Seiten der Banken werden der hohe bürokratische Aufwand sowie
die zusätzlichen Verwaltungskosten als Problempunkte benannt. So
verursacht die Einrichtung eines 'Girokontos auf Guthabenbasis' acht
mal so viel Bearbeitungsaufwand, wie ein Standartkonto.
Ein Ansatz zur Lösung des Problems könnte nach Ansicht aller
Diskussionsteilnehmer in einer Reform des Kontopfändungsrechts
liegen. Insbesondere die Einführung eines pfändungsfreien
Sockelbetrages wird von allen Seiten propagiert. Um einen
zusätzlichen bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, muss
die Herkunft dieses Sockelbetrages für die Geldinstitute unaufwändig
und zugleich haftungssicher festgestellt werden können. Zudem muss
über den gesetzlichen Ausschluss der Dauerwirkung bei Kontopfändungen
nachgedacht werden.
Bei mittlerweile 3,1 Millionen privater Haushalte, die
überschuldet oder insolvent sind, sollte hier angesetzt werden, um
die Menschen nicht in einen Teufelskreis aus Verschuldung,
Kontosperre und Ausschluss aus dem wirtschaftlichen Leben abgleiten
zu lassen.
Die weitere politische Diskussion wird nun eng mit den
federführenden Ausschüssen Finanzen und Recht abzustimmen sein. Zudem
soll auch der Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der
Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses, der in den kommenden
Wochen veröffentlicht wird, abgewartet werden.
Ebenfalls auf der politischen Agenda steht das Thema Scoring, ein mathematisches Verfahren, welches vermehrt von Banken, Versicherungen und Mobilfunkanbietern genutzt wird, um die Kreditwürdigkeit von Kunden einzustufen. Dem Schutz der Verbraucher vor einer Überschuldung einerseits, stehen hier die Datenschutzinteressen und Transparenz andererseits gegenüber.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion