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CDU und FDP wollen Gesetzesänderung wegen Sami A.

Archivmeldung vom 17.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)

Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Nachdem die Abschiebung des Tunesiers Sami A. am Fehlen eine Zusicherung Tunesiens, den Gefährder nicht zu foltern, scheiterte, dringen Politiker aus CDU und FDP auf rechtliche Änderungen. Armin Schuster (CDU), Obmann der Unionsfraktion im Innenausschuss des Bundestags, sagte der "Welt": "Im Auswärtigen Amt wird in den Lageberichten sehr plausibel eingeschätzt, ob in Tunesien Folter droht". Schuster forderte: "Wir müssen nun schnell überlegen, wie wir künftig verhindern, dass Richter entgegen solcher Lageberichte Abschiebungen von Gefährdern versagen, weil ihnen eine individuelle diplomatische Zusicherung eines Drittlandes fehlt."

Immerhin seien "ja auch Richter am Bundesverfassungsgericht in jüngster Zeit im Fall Tunesien zu einleuchtenderen Entscheidungen bei Abschiebungen" gekommen. Im Mai hatte Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde eines tunesischen Gefährders gegen seine Rückführung abgelehnt. FDP-Innenpolitikerin Linda Teuteberg erklärte, dass "die diplomatische Versicherung, dass Sami A. in Tunesien nicht gefoltert wird, keine gesetzliche Bedingung ist, sondern eine Anforderung des Gerichtes, das ermittelt, ob Abschiebungshindernisse vorliegen". Rechtssichere Abschiebungen müssten "auch im freiheitlichen Rechtsstaat mit vertretbarem Aufwand möglich sein", sagte Teuteberg der "Welt".

"Es zeigt sich auch erneut, wie dringend es ist, die Maghreb-Staaten, zu denen Tunesien ja auch gehört, zu sicheren Herkunftsländern zu erklären". Für CDU-Außenpolitiker Nikolas Löbel liegt es "in den Händen der Bundesrepublik, künftig auf solche individuellen Zusicherungen bei Gefährdern zu verzichten". Besonders im Falle Tunesiens, das die Bundesregierung seit zwei Jahren als sicheren Herkunftsstaat begreift, solle "unverzüglich auf solche individuellen Garantien verzichtet" werden. "Das Interesse der deutschen Bevölkerung an der Abschiebung von gefährlichen Zuwanderern ist höher zu gewichten als eine sehr geringe Folterwahrscheinlichkeit für potentielle Terroristen", sagte Löbel der "! Welt". " Die Rückholung eines terroristischen Gefährders ist ein Fiasko für unsere Migrationspolitik."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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