Bundestag beschließt Beimischung von Biokraftstoffen
Archivmeldung vom 27.10.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Deutsche Bundestag hat am gestrigen Abend mit der Verabschiedung des so genannten Biokraftstoffquotengesetzes verbindliche Mindestanteile von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge von Otto- und Dieselkraftstoff festgelegt.
Damit wird die
Mineralölwirtschaft ab dem 1. Januar 2007 verpflichtet, einen im
Verlauf der kommenden Jahre stetig wachsenden Anteil Biokraftstoffe
zu vertreiben. Diese Quotenerfüllung wird in erster Linie durch die
Bemischung von Biokraftstoffen zu konventionellen Kraftstoffen
erfolgen. Eine Gefahr, dass dies zu einem deutlichen Preisanstieg bei
Kraftstoffen führen wird, sieht die Bundesregierung nicht. Nach
Berechnungen der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.
V. (UFOP), könnte sich der Dieselpreis durch die Beimischung von voll
besteuertem Biodiesel um maximal 1 bis 2 Cent erhöhen. Ob sich dies
im Markt auch wirklich bemerkbar machen wird ist jedoch fraglich. Die
Auswirkungen der bereits zum 1. August 2006 eingeführten Steuer in
Höhe von 15 Cent je Liter auf beigemischten Biodiesel war im
allgemeinen Rückgang der Kraftstoffpreise im Verlauf der letzten
Monate nicht feststellbar, da sich auch die Biodieselpreise
rückläufig entwickelten.
Die UFOP begrüßt die Entscheidung der Großen Koalition, die Quoten
noch über die im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehenen Werte
zu heben. Die jetzt verabschiedete Regelung sieht vor, dass das
Biokraftstoffquotengesetz mit Mindestquoten startet, die für
Dieselkraftstoff 4,4 Prozent betragen und für Ottokraftstoff von 1,2
Prozent mit einer jährlichen Erhöhung um 0,8 Prozent auf 3,6 Prozent
im Jahr 2010 ansteigen. Ab 2009 erfolgt die weitere schrittweise
Steigerung zusätzlich über eine für die Kraftstoffe insgesamt
geltende Gesamtquote. Diese beträgt 6,25 Prozent im Jahr 2009 sowie
6,75 Prozent in 2010 und erhöht sich anschließend in Jahresschritten
um 0,25 Prozent bis auf 8 Prozent im Jahr 2015.
Die Quoten beziehen sich auf den Energiegehalt der Treibstoffe.
Für Biodiesel errechnet sich ein Volumenanteil von 4,8 Prozent am
Dieselkraftstoff, der einer beizumischenden Biodieselmenge von etwa
1,5 Millionen Tonnen entspricht. Angesichts einer gesamten
Biodieselkapazität von demnächst über 3 Millionen Tonnen hatte die
UFOP eine deutliche Erhöhung der Quoten gefordert. Der Gesetzgeber
hat dem mit der Erhöhung der Gesamtquote Rechnung getragen.
Damit werden in Zukunft auch in der neuen Quotenregelung die
ökonomischen und technologischen Bedingungen darüber entscheiden,
welcher Biokraftstoff am sinnvollsten verwendet wird. Dies ist
insbesondere im Hinblick auf den in einigen Jahren anstehenden
Wettbewerb zwischen Biodiesel und den derzeit im Forschungsstadium
befindlichen synthetischen Kraftstoffe aus Biomasse von Bedeutung.
Zum Bedauern der UFOP war es im Gesetzgebungsverfahren nicht möglich, die seit dem 1. August 2006 geltende Steuer auf reinen Biodiesel zu senken bzw. in der zeitlichen Staffel zu begrenzen. Diese Steuer beträgt zurzeit 9 Cent je Liter und erhöht sich ab 2008 in Schritten von 6 Cent je Liter und beträgt 45 Cent je Liter ab dem Jahr 2012. Die UFOP wird daher die Marktentwicklung weiterhin sehr genau beobachten, um rechtzeitig auf die Notwendigkeit einer Korrektur der Steuersätze hinweisen zu können.
Quelle: Pressemitteilung UFOP e. V.