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Bundestag beschließt Beimischung von Biokraftstoffen

Archivmeldung vom 27.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Abend mit der Verabschiedung des so genannten Biokraftstoffquotengesetzes verbindliche Mindestanteile von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge von Otto- und Dieselkraftstoff festgelegt.

Damit wird die Mineralölwirtschaft ab dem 1. Januar 2007 verpflichtet, einen im Verlauf der kommenden Jahre stetig wachsenden Anteil Biokraftstoffe zu vertreiben. Diese Quotenerfüllung wird in erster Linie durch die Bemischung von Biokraftstoffen zu konventionellen Kraftstoffen erfolgen. Eine Gefahr, dass dies zu einem deutlichen Preisanstieg bei Kraftstoffen führen wird, sieht die Bundesregierung nicht. Nach Berechnungen der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP), könnte sich der Dieselpreis durch die Beimischung von voll besteuertem Biodiesel um maximal 1 bis 2 Cent erhöhen. Ob sich dies im Markt auch wirklich bemerkbar machen wird ist jedoch fraglich. Die Auswirkungen der bereits zum 1. August 2006 eingeführten Steuer in Höhe von 15 Cent je Liter auf beigemischten Biodiesel war im allgemeinen Rückgang der Kraftstoffpreise im Verlauf der letzten Monate nicht feststellbar, da sich auch die Biodieselpreise rückläufig entwickelten.

Die UFOP begrüßt die Entscheidung der Großen Koalition, die Quoten noch über die im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehenen Werte zu heben. Die jetzt verabschiedete Regelung sieht vor, dass das Biokraftstoffquotengesetz mit Mindestquoten startet, die für Dieselkraftstoff 4,4 Prozent betragen und für Ottokraftstoff von 1,2 Prozent mit einer jährlichen Erhöhung um 0,8 Prozent auf 3,6 Prozent im Jahr 2010 ansteigen. Ab 2009 erfolgt die weitere schrittweise Steigerung zusätzlich über eine für die Kraftstoffe insgesamt geltende Gesamtquote. Diese beträgt 6,25 Prozent im Jahr 2009 sowie 6,75 Prozent in 2010 und erhöht sich anschließend in Jahresschritten um 0,25 Prozent bis auf 8 Prozent im Jahr 2015.

Die Quoten beziehen sich auf den Energiegehalt der Treibstoffe. Für Biodiesel errechnet sich ein Volumenanteil von 4,8 Prozent am Dieselkraftstoff, der einer beizumischenden Biodieselmenge von etwa 1,5 Millionen Tonnen entspricht. Angesichts einer gesamten Biodieselkapazität von demnächst über 3 Millionen Tonnen hatte die UFOP eine deutliche Erhöhung der Quoten gefordert. Der Gesetzgeber hat dem mit der Erhöhung der Gesamtquote Rechnung getragen.

Damit werden in Zukunft auch in der neuen Quotenregelung die ökonomischen und technologischen Bedingungen darüber entscheiden, welcher Biokraftstoff am sinnvollsten verwendet wird. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den in einigen Jahren anstehenden Wettbewerb zwischen Biodiesel und den derzeit im Forschungsstadium befindlichen synthetischen Kraftstoffe aus Biomasse von Bedeutung.

Zum Bedauern der UFOP war es im Gesetzgebungsverfahren nicht möglich, die seit dem 1. August 2006 geltende Steuer auf reinen Biodiesel zu senken bzw. in der zeitlichen Staffel zu begrenzen. Diese Steuer beträgt zurzeit 9 Cent je Liter und erhöht sich ab 2008 in Schritten von 6 Cent je Liter und beträgt 45 Cent je Liter ab dem Jahr 2012. Die UFOP wird daher die Marktentwicklung weiterhin sehr genau beobachten, um rechtzeitig auf die Notwendigkeit einer Korrektur der Steuersätze hinweisen zu können.

Quelle: Pressemitteilung UFOP e. V.

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