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Justizministerin lehnt Neufassung des Notstandsrechts ab

Archivmeldung vom 27.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Polizeitruppen, Polizisten, Angestellte im öffentlichen Dienst (Symbolbild)
Polizeitruppen, Polizisten, Angestellte im öffentlichen Dienst (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sieht keine Notwendigkeit, das bundesdeutsche Notstandsrecht für eine Pandemie anzupassen. "In dieser sehr schwierigen Lage funktioniert unsere parlamentarische Demokratie hervorragend", sagte die SPD-Politikerin der "Welt am Sonntag".

Der Staat sei dieser Krise gewachsen. "Ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit dafür, nach Abklingen der Pandemie die Notstandsgesetze zu erweitern." Den Ärger der Bundeskanzlerin über die Diskussion, die Quarantänebeschränkungen vorzeitig zu lockern, kann Lambrecht nicht nachvollziehen.

"Je länger die Einschränkungen andauern, umso gründlicher und ausführlicher müssen sie begründet werden. Es geht um Nachvollziehbarkeit und um Transparenz." Dies sei auch für die Akzeptanz in der Bevölkerung entscheidend. Deswegen sei es auch richtig, dass jede einzelne Entscheidung breit diskutiert werde. "Wir leben zum Glück in keinem Obrigkeitsstaat, der nach Befehl und Gehorsam funktioniert", sagte die Ministerin der "Welt am Sonntag".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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