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Bosbach attackiert FDP

Archivmeldung vom 11.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolfgang Bosbach Bild: CDU/CSU-Fraktion
Wolfgang Bosbach Bild: CDU/CSU-Fraktion

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, hat die FDP in der Debatte über den Einsatz eines Staats-Trojaners zum Abhören verschlüsselter Kommunikation scharf kritisiert. "Die FDP vermischt Sachverhalte in unzulässiger Weise", sagte Bosbach der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe).

Die FDP müsse mit der Union eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der so genannten Quellen-TKÜ schaffen, forderte der CDU-Politiker. "Der Vorgang zeigt doch, dass wir jetzt eine einheitliche bundesweite Regelung zum Einsatz der Software in der Strafprozessordnung brauchen. Darin lässt sich klar regeln, dass nur die Technik verwendet werden darf, die rechtlich abgedeckt ist", so Bosbach. Bisher arbeiteten die Strafverfolgungsbehörden in einer "Grauzone", weil sich die FDP der Neuregelung verweigere. Für die Bundesbehörden BKA, Bundespolizei und Verfassungsschutz schloss Bosbach die Verwendung einer grundgesetzwidrigen Software aus. "Der Bund hat keine Software eingesetzt, die rechtlich unzulässig ist", sagte Bosbach. Dass die FDP nun die Ablehnung der strittigen Vorratsdatenspeicherung thematisiere, sei unseriös. "Die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung bleibt bestehen. Das hat mit dem aktuellen Fall nichts zu tun."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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