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Regierung vernachlässigt Regelungen für neuen Rechtsmarkt

Archivmeldung vom 06.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anwalt
Anwalt

Bild: stv-usf.ch

Die Bundesregierung verfolgt keine konkreten Pläne, um Regelungen für den neuen Rechtsmarkt zu schaffen. Das legt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion nahe, über die das "Handelsblatt" berichtet. Demnach "prüft" das zuständige Bundesjustizministerium Sachverhalte derzeit nur oder verweist auf die Gerichte. Die digitale Rechtsberatung hilft immer mehr Verbrauchern, die den Gang zum Anwalt scheuen. Typisch sind Flugrechte- und Mietportale, Tools für Streitigkeiten mit Banken oder Onlineanfechtungen von Bußgeldbescheiden.

Doch die Rechtslage für "Legal Tech" (Legal Technology), also Algorithmen und Computerprogramme für den Rechtsmarkt, ist in vielen Punkten noch unklar. So sind Rechtsanwälte bei hohen Investitionen auf externes Kapital angewiesen. Das verbietet aber die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). "Das Verbot reiner Kapitalbeteiligungen an anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften, das der Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit dient, kann die Finanzierung von erforderlichen Investitionen in die Ausstattung von Anwaltskanzleien erschweren", gibt das Justizministerium nun zwar zu. Aber an dem Verbot soll grundsätzlich festgehalten werden. "Die Bundesregierung prüft, ob das Verbot gelockert werden kann, wenn die Unabhängigkeit und die Einhaltung der Berufspflichten gewährleistet werden können", heißt es lediglich.

Auch mit Blick auf rechtlich offene Fragen für Legal-Tech-Unternehmen durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sieht die Regierung derzeit offenbar keinen Anpassungsbedarf. Das Bundesjustizministerium weist darauf hin, dass über die "verbindliche Auslegung" der Rechtsnormen die unabhängigen Gerichte entschieden, nicht die Bundesregierung. Dabei könnte die Regierung schonend die Regelungen für Fremdfinanzierung anpassen oder Legal Tech aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz ausnehmen und trotzdem die Verbraucher vor irreführenden Angeboten schützen, meint die FDP. "Eine Bundesregierung, die die Anwaltsfinanzierung nur prüft und keine Veranlassung sieht, die Rechtsdurchsetzung zu stärken, die hat das `Weiter-so` schon zur Prämisse erklärt", sagte Roman Müller-Böhm (FDP), Obmann im Rechtsausschuss des Bundestags, dem "Handelsblatt". Dabei ermögliche Legal Tech die Durchsetzung selbst kleinster Ansprüche. "Das hebt den Rechtsstaat auf eine neue Stufe."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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