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Bafin nimmt Geldwäscheprävention von Zahlungsabwicklern unter die Lupe

Archivmeldung vom 21.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nimmt die Geldwäscheprävention von Zahlungsdienstleistern genauer unter die Lupe. "Zahlungsdienstleister müssen sich genauso wie Banken an ein umfassendes Regelwerk halten", sagte Bafin-Präsident Felix Hufeld dem "Handelsblatt".

Dazu gehöre auch, "dass sie umfangreiche Vorkehrungen treffen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erkennen", so der Bafin-Präsident weiter. Bei Verdachtsmomenten müssten die Firmen eine Geldwäsche-Verdachtsanzeige an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) senden.

"Die Unternehmen haben hier eine große Verantwortung. Und wir überprüfen seit einiger Zeit verstärkt, ob sie dieser nachkommen", sagte Hufeld. Ein Oberschiedsrichter bei zivilrechtlichen Schadensersatzprozessen sei die Bafin dagegen nicht. "Das ist Aufgabe der Gerichte und nicht der Finanzaufsicht", so der Bafin-Präsident.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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