Familienministerin will "Elterngeldfreibetrag" für Aufstocker einführen
Archivmeldung vom 21.09.2010
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Freigeschaltet durch Fabian PittichBundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" für Geringverdiener, die zusätzlich auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, sogenannte Aufstocker, einen "Elterngeldfreibetrag" einführen. Damit soll verhindert werden, dass sie von der geplanten Streichung des Elterngelds für Hartz-IV-Empfänger betroffen sind. Auch für Minijobber ist eine Sonderregelung vorgesehen. Der Vorschlag der Ministerin zur Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 sieht vor, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag, die einen Anspruch auf Elterngeld haben und vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, einen Elterngeldfreibetrag in Höhe von bis zu 300 Euro erhalten sollen.
Der Freibetrag orientiert sich, wie das Elterngeld auch sonst, an dem vor der Geburt des Kindes erzielten Einkommen. Wer vor der Geburt des Kindes 160 Euro netto verdient hat, erhält nach der Geburt diesen Betrag als Elterngeldfreibetrag zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Bei den Minijobs schlägt Schröder vor, die bisherige Rechtslage beizubehalten und pauschal versteuerte Einkünfte bei der Berechnung des Elterngelds einzubeziehen. Das Elterngeld aus einem Minijob würde damit wie bisher 388 Euro betragen. Geplant war ursprünglich, pauschal versteuerte Einkünfte wie Minijobs nicht mehr bei der Bemessung des Elterngeldes einzurechnen. "Wer vor der Geburt eines Kindes arbeitet, muss nach der Geburt besser dastehen als jemand, der nicht arbeiten geht", sagte Schröder der "Welt" zu ihrem Vorschlag. "Für pauschal besteuerte Einkünfte von Minijobbern gilt: Dadurch, dass wir die bisherige Rechtslage beibehalten, stabilisieren wir vor allem Eltern mit kleinen Einkommen, darunter überproportional viele Frauen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur