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Gesetzentwurf für Musterfeststellungsklage verzögert sich weiter

Archivmeldung vom 24.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Gesetzespläne für die Einführung neuer Klagerechte in Fällen mit vielen betroffenen Verbrauchern wie beim Diesel-Skandal verzögern sich weiter. Die Abstimmungen innerhalb der Regierung über den Gesetzentwurf für die sogenannte Musterfeststellungsklage dauerten an, es gebe noch "in kleineren Punkten Beratungsbedarf", schreibt das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach steht in der Frage der Klagebefugnis eine Einigung noch aus.

Daher sei ein für diesen Mittwoch geplanter Kabinettsbeschluss auf Anfang Mai vertagt worden. Der Zeitplan für das geplante Inkrafttreten des Gesetzes sei aber nicht gefährdet, hieß es in den Kreisen weiter. Trotz der Verzögerung reiche die Zeit aus, um das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abzuschließen. Durch die Musterfeststellungsklage sollen in Deutschland erstmals Verbraucher mit gleichen Schadensfällen gemeinsam vor Gericht Ersatz einfordern können. Allerdings wollen Union und SPD keine Sammelklage einführen, sondern Verbänden das Recht zu einer Musterfeststellungsklage im Namen der Geschädigten einräumen.

An diesen klageberechtigten Verbänden ist bislang eine Einigung gescheitert. Union und Wirtschaftsverbände fürchten, der Gesetzentwurf öffne den Weg für Missbrauch. Demnach könnten Anwälte eine Klage erzwingen, um vor allem Prozesskosten zu kassieren. Die Union will deshalb die Klagebefugnis deutlich enger fassen, was die SPD bisher ablehnte. Die Bundesregierung steht bei der Musterfeststellungsklage unter Zeitdruck. Laut Koalitionsvertrag soll das neue Klageinstrument spätestens Anfang November in Kraft treten. Damit soll eine Verjährung der Schadenersatzansprüche der Besitzer von VW-Diesel-Pkw verhindert werden. Die Ansprüche wegen manipulierter Abgas-Werte laufen Ende 2018 aus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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