Staatsrechtler Battis: Kein Anlass für Begnadigung von Ex-RAF-Terrorist Klar
Archivmeldung vom 27.02.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDer Staatsrechtler Ulrich Battis sieht nach den jüngsten Äußerungen des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar keinen Anlass für eine Begnadigung.
"Für eine Begnadigung besteht
kein Anlass", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen
Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe). "Die Regierungen des Westens werden von
Klar als Verbrecher dargestellt. Das ist ein Rückfall in die
Begrifflichkeit und das hermetische Denken der RAF. Der
Bundespräsident wird den Text sehr aufmerksam lesen. Er ist relevant
für die Entscheidung." Battis ist Professor für Staatsrecht an der
Berliner Humboldt-Universität.
Quelle: Pressemitteilung Mitteldeutsche Zeitung