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Staatsrechtler Battis: Kein Anlass für Begnadigung von Ex-RAF-Terrorist Klar

Archivmeldung vom 27.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Staatsrechtler Ulrich Battis sieht nach den jüngsten Äußerungen des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar keinen Anlass für eine Begnadigung.

"Für eine Begnadigung besteht kein Anlass", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Mittwoch-Ausgabe). "Die Regierungen des Westens werden von Klar als Verbrecher dargestellt. Das ist ein Rückfall in die Begrifflichkeit und das hermetische Denken der RAF. Der Bundespräsident wird den Text sehr aufmerksam lesen. Er ist relevant für die Entscheidung." Battis ist Professor für Staatsrecht an der Berliner Humboldt-Universität.

Quelle: Pressemitteilung Mitteldeutsche Zeitung

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