Bundestag beschließt neue Regeln zur Sterbehilfe
Archivmeldung vom 06.11.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundestag hat am Freitag eine neue Regelung zur Sterbehilfe beschlossen. Von vier fraktionsübergreifenden Vorschlägen setzte sich der Entwurf um die Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) mit 360 von 602 abgegebenen Stimmen durch.
Demnach wird ein neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch eingeführt, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die sich lediglich als nicht geschäftsmäßig handelnde Teilnehmer an der Tat beteiligen, werden aber von der Strafandrohung ausgenommen.
Bei der Bundestagsabstimmung war der sonst übliche Fraktionszwang aufgehoben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur