Schön: Wir brauchen einen Digitalcheck für Gesetze
Archivmeldung vom 22.10.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer Normenkontrollrat hat am heutigen Dienstag ein Gutachten zum Gesetzgebungsprozess vorgelegt, in dem er schwerfällige bürokratische Abläufe beklagt.
Hierzu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön: "'Digital first', so lautet das Prinzip, zu dem wir uns im Koalitionsvertrag mit Blick auf Verwaltungsabläufe bekannt haben. Die digitale Bearbeitung soll Vorrang haben - niemand soll mehr persönlich auf dem Amt erscheinen oder sein Anliegen in Schriftform formulieren müssen. Dafür wird jedoch oft eine automatisierte Bearbeitung nötig. Doch nicht jedes Gesetz, das wir im Bundestag verabschieden, ist für eine solche automatisierte Sachbearbeitung geeignet.
In Dänemark hingegen wird jeder Gesetzentwurf einem Digital-Check unterzogen, um ihn für automatisierte Sachbearbeitung fit zu machen. Dabei prüft eine sechsköpfige Arbeitsgruppe die Gesetzentwürfe nach verschiedenen Prinzipien, etwa ob die Regeln klar formuliert und einfach zu handhaben sind, ob automatisierte Sachbearbeitung möglich ist oder Begriffe einheitlich verwendet werden. Seit der Einführung des Checks machen sich dort verschiedene positive Effekte bemerkbar, wie mehr Transparenz und einfache Handhabung. Für die Ministerien ist es ebenfalls einfacher geworden, digitalisierungstaugliche Entwürfe vorzubereiten.
Auch die Bundesregierung plant einen Digitalisierungscheck. Die positiven Erfahrungen, die man bei unseren Nachbarn mit diesem Mechanismus gemacht hat, sollten wir nutzen und uns zu eigen machen."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)