Grundrenten-Empfänger in Großstädten oft nicht über Grundsicherung
Archivmeldung vom 17.02.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie geplante Grundrente verhilft langjährigen Geringverdienern in Großstädten selbst bei Anspruch auf den maximal möglichen Zuschlag von monatlich 404,86 Euro brutto nicht zu einer Rente oberhalb der Grundsicherung.
Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Sozialpolitikers Johannes Vogel hervor, über welche die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Montagsausgaben berichten. Die Grundrente soll am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Laut Arbeitsministerium liegt der maximal mögliche Grundrenten-Zuschlag bei 404,86 Euro brutto im Monate. Bei dieser Berechnung ist der aktuell geltende Rentenwert berücksichtigt. Legt man die 2020 geltenden Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung zugrunde, ergibt sich den Angaben zufolge ein Netto-Zuschlag von 360,73 Euro.
Bei der Grundrente sollen bestehende Rentenansprüche aufgestockt werden. Nach einer anderen Logik funktioniert hingegen die staatliche Grundsicherung. Sie soll das Existenzminimum auch im Alter sichern. Bestehende Rentenansprüche werden dabei angerechnet. Laut Arbeitsministerium lag der durchschnittliche Bruttobedarf in der Grundsicherung im Alter im vierten Quartal 2018 bei 795 Euro. Je nach Wohnkosten vor Ort unterscheidet sich der Bedarf in den einzelnen Kommunen. Bei Berücksichtigung bestehender Rentenansprüche ergibt sich in der Grundsicherung im Alter bundesweit ein dur
chschnittlicher Nettobedarf von 447 Euro monatlich. Der Nettobedarf bezeichnet den Betrag, um die Rentenansprüche von Grundsicherungs-Empfängern aufgestockt werden.
In München sind dies laut Arbeitsministerium 579 Euro, in Frankfurt/Main 573 Euro, in Hannover 559 Euro, in Köln 535 Euro, in Leipzig 456 Euro und in Dresden 415 Euro. FDP-Politiker Vogel sagte dem RND, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) habe immer behauptet, der Grund für sein konkrete Modell bei der Grundrente sei, dass die Betroffenen nichts mehr mit der Grundsicherung im Alter zu tun haben sollten. "Nun wissen wir offiziell: Das passt hinten und vorne nicht", sagte der Bundestagsabgeordnete. "Ausgerechnet in Ballungsgebieten wird die Grundrente den Grundsicherungsbezug regelmäßig nicht beenden. Selbst der maximal mögliche Rentenaufschlag kann den durchschnittlichen Nettobedarf oft nicht decken, die Menschen sind also weiter auf die Grundsicherung angewiesen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur